§ 4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht
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(2) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ... nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmende ausgeübt werden:
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3. die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten ... sowohl im Amateursport als auch im Profisport …
4. der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer,
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Punkt (2) Satz 1 gilt nicht für
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2. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren,
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Übergangsweise ist für Personen ab dem 16. Lebensjahr, die nicht geimpft oder genesen sind, im Tischtennis für die Teilnahme am Training oder am Wettkampf als Ersatz für die Immunisierung ein PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) ausreichend.